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EG-Konformität

Beim „Inverkehrbringen“, „Bereitstellen“ oder „Ausstellen“ ist der Hersteller, Errichter oder die Bevollmächtigte Stelle verpflichtet ein EG-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.
Auch für den Eigenbedarf hergestellte Maschinen benötigen eine EG-Konformität mit CE-Kennzeichnung.

Als wesentliche rechtliche Bestimmung sind u. a. folgende zu nennen:

  • Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die dazugehörigen Verordnungen

Je nach der jeweiligen rechtlichen Grundlage ist ein EG-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und entsprechende Dokumentation zu erstellen.

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