EG-Konformität
Beim „Inverkehrbringen“, „Bereitstellen“ oder „Ausstellen“ ist der Hersteller, Errichter oder die Bevollmächtigte Stelle verpflichtet ein EG-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.
Auch für den Eigenbedarf hergestellte Maschinen benötigen eine EG-Konformität mit CE-Kennzeichnung.
Als wesentliche rechtliche Bestimmung sind u. a. folgende zu nennen:
- Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
- Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die dazugehörigen Verordnungen
Je nach der jeweiligen rechtlichen Grundlage ist ein EG-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und entsprechende Dokumentation zu erstellen.