Arbeiten unter Spannung
Das Arbeiten unter Spannung (AuS) ist in der DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, der DGUV Regel 103-011 (BGR A3) und VDE 0105-100 geregelt.
Das Arbeiten unter Spannung ist im Niederspannungsbereich ( < 1.000 V) erfüllt, wenn spannungsführende Teile berührt werden können.
Im Hochspannungsbereich (> 1.000 V) ist dies gegeben, wenn die „Gefahrenzone“ (siehe o. g. Regelwerke) erreicht wird.
Wenn Arbeiten in den Anwendungsbereich der DGUV Regel 103-011 (BGR A3) fallen, dann müssen die Bestimmungen dieser Regel beachtet werden, ansonsten sind die Bestimmungen der VDE 0105-100 zu berücksichtigen.
Es sind besondere Qualifikationen (DGUV Regel 103-011), gesonderte Unterweisungen und ein gesonderter Arbeitsauftrag durch eine „anweisende Elektrofachkraft“ notwendig.