Verantw. Fachkraft (VEFK)
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) ist über die VDE 1000-10 definiert. Diese VEFK trägt die unternehmerische Verantwortung im Bereich der Elektrotechnik.
Die unternehmerische Verantwortung ist u.a. in der DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Darüber hinaus sind die Bestimmungen der VDE 0105-100 und VDE 0104 zu beachten.
Die VEFK kann für einen Teilbereich die Verantwortung übernehmen oder ist für den Gesamtbetrieb eingesetzt.
Bei größeren Betrieben ist es sinnvoll eine VEFK für den Gesamtbetrieb und weitere VEFK´s für Teilbereiche einzusetzen.
Wir bieten auch die Unterstützung für etablierte VEFK´s an. Hier unterstützen wir bei dem Aufbau der Elektro-Organisation und der Umsetzung der organisatorischen Aufgaben.