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Gefährdungsbeurteilung-Elektro

Als Verantwortlicher für einen Arbeitsbereich ist man gemäß den rechtlichen Anforderungen verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die rechtlichen Grundlagen sind das ArbSchG, die BetrSichV und die DGUV Vorschrift 1.

Durch die rechtlichen Vorgaben werden keine genauen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung gestellt.

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