Organisation Elektroprüfungen
Durch die DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehörigen Regelwerke sind die Rahmenbedingungen für Elektroprüfungen festgelegt.
Grundsätzlich ist zwischen Erstprüfung und Wiederholungsprüfung zu unterscheiden. Die Wiederholungsprüfung wird auch von den Elektro-Innungen und deren Mitgliedbetrieben auch als „E-Check“ oder „Elektro-Prüfung“ angeboten.
Die Prüffristen müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111) und der Regel TRBS 1201 festgelegt werden.
Wer Elektroprüfungen durchführen darf ist in der TRBS 1203 „befähigte Person“ festgelegt.
Die rechtlichen Grundlagen sind wie folgt festgelegt:
- VDE 0100-600 – Erstprüfung von elektrischen Anlagen
- VDE 0105-100 – Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen
- VDE 0701-0702 – Wiederholungsprüfung von elektrischen Betriebsmitteln
- VDE 0113 – Wiederholungsprüfung elektrische Maschinen
- VDE 0751 – Wiederholungsprüfung medizinische Produkte
- VDE 0165 – Wiederholungsprüfung von Arbeitsmitteln im Ex-Bereich