Elektrische Anlagen
Die Anforderungen an den Betrieb von elektrischen Anlagen ist über die DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, die VDE 0105-100, im Hochspannungsbereich (> 1.000 V AC) über die VDE 0101 und die Betriebssicherheitsverordnung definiert.
Hierbei ist es wichtig, dass eine Übersicht zur „elektrischen Anlage“ (ähnlich wie ein Organigramm) vorhanden ist, dass die „elektrischen Betriebsstätten“ definiert und die Nutzung der „Elektro-Unterverteiler“ festgelegt sind.
Bei der organisatorischen Umsetzung sind u. a. folgende Themenfelder zu beachten:
- Dokumentation
- Kennzeichnung
- Zugangsregelung
- Schließkonzept
- Verantwortungsbereiche
- Umgang mit Fremdfirmen