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Auswahl Elektrofachkraft

Der Unternehmer ist gemäß der DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 verpflichtet für elektrotechnische Arbeiten nur „Elektrofachkräfte“ einzusetzen.

Die Elektrofachkraft ist u. a. über die DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 4 und VDE 0105-100 definiert.

Elektrofachkraft ist wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Der Unternehmer / Vorgesetzte hat nun die Schwierigkeit bei der Vielzahl von Berufsbildern und Vorqualifikation die richtige Elektrofachkraft auszuwählen.

  • Wir haben hier einen Prozess entwickelt und unterstützen den Unternehmer / Vorgesetzten in seiner Auswahl-Verantwortung.
  • Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der jeweiligen Vorhaben als „Consultant Elektrotechnik“ oder als „VEFK“.
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