Auswahl Elektrofachkraft
Der Unternehmer ist gemäß der DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 verpflichtet für elektrotechnische Arbeiten nur „Elektrofachkräfte“ einzusetzen.
Die Elektrofachkraft ist u. a. über die DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 4 und VDE 0105-100 definiert.
Der Unternehmer / Vorgesetzte hat nun die Schwierigkeit bei der Vielzahl von Berufsbildern und Vorqualifikation die richtige Elektrofachkraft auszuwählen.
- Wir haben hier einen Prozess entwickelt und unterstützen den Unternehmer / Vorgesetzten in seiner Auswahl-Verantwortung.
- Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der jeweiligen Vorhaben als „Consultant Elektrotechnik“ oder als „VEFK“.