Gefährdungsbeurteilung
Als Verantwortlicher für ein Prüffeld / einen Prüfplatz ist man gemäß den rechtlichen Anforderungen verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die rechtlichen Grundlagen sind das ArbSchG, die BetrSichV und die DGUV Information 203-034.
Durch die rechtlichen Vorgaben werden keine genauen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung gestellt.
- Wir empfehlen eine „Gefährdungsbeurteilung-Elektro“ zu erstellen und die Thematik ganzheitlich zu betrachten. Darunter werden die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen verstanden.
- Wir helfen Ihnen, bei der Umsetzung der jeweiligen Vorhaben als „Consultant Elektrotechnik“ oder als „VEFK“.