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Unfalluntersuchungen

„Wenn ein Unfall passiert ist, würden man gerne die Uhr wieder eine Stunde zurück drehen!“

Gemäß den rechtlichen Vorgaben durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1, sind weitere präventive Maßnahmen notwendig.

Wir helfen Ihnen im Umgang mit den Behörden (Kripo, Staatsanwaltschaft, Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft).

Wir untersuchen den Unfall und erstellen einen Unfalluntersuchungsbericht. Dieser dient als Vorlage für die untersuchenden Behörden.

Als präventive Maßnahmen sind u. a. folgende relevant:

  • Technische Maßnahme zur Vermeidung der Unfallgefahr
  • Organisatorische Maßnahmen
  • gesonderte Unterweisung
  • Anpassung der Gefährdungsbeurteilung
  • Anpassung der Hinweis- und Kennzeichnungspflicht
  • Betriebsanweisung erstellen / aktualisieren
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