Arbeitsmedizin
Jeder Unternehmer ist im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Arbeitsmedizinische Betreuung zu gewährleisten.
Dies kann durch „Betriebsärzte“ oder „Fachärzte für Arbeitsmedizin“ gewährleistet werden.
Betriebsärzte / Fachärzte für Arbeitsmedizin sind im Wesentlichen für
- die arbeitsmedizinische Vorsorge,
- das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM),
- die Gefährdungsbeurteilung,
- den Mutterschutz,
- die Erste Hilfe Organisation,
zuständig. Weitere Aufgaben / Tätigkeiten können dem o. g. Regelwerk entnommen werden.
Unter dem folgenden Download haben wir eine unverbindliche Liste von möglichen Betriebsärzten: