Unterweisen
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden die Unterweisungsthemen festgelegt. Unterweisungen sind mindestens 1x jährlich durchzuführen und zu dokumentieren!
Darüber hinaus hat der Unternehmer folgende Themen zu betrachten:
- Unterweisen je nach Gefährdung (mindestens 1x pro Jahr, Jugendliche (< 18 Jahre) sind 2x pro Jahr zu unterweisen)
- Erstunterweisung für neue Mitarbeiter
- Einweisen je nach Tätigkeit und Umgebung (einmaliger Vorgang)
- Jeweiligen Qualifikationsstand
Es wird empfohlen mehrere Unterweisungen auf das Jahr verteilt durchzuführen.
- Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Unterweisungen!
- Wir führen, im Auftrag von Ihnen, Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter durch.