Sicherheitsfachkraft
Die Sicherheitsfachkraft oder auch Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für die sicherheitstechnische Betreuung notwendig.
Kleinere Unternehmen (je nach BG bis zu 50 Versicherte) können an dem Unternehmermodell teilnehmen und somit die „sicherheitstechnische Betreuung“ in Eigenregie realisieren. Hierbei ist eine Sicherheitsfachkraft nur im Bedarfsfalle notwendig (z. B. Gefahrstoffe, neue Maschinen / Anlagen, etc.).
Die „sicherheitstechnische Betreuung“ ist für jeden Unternehmer Pflicht!
Als ausgebildeter Technischer Aufsichtsbeamter (ca. 2 Jahre – Ausbildung) und Sicherheitsfachkraft (ca. 12 Wochen – Ausbildung) sind über dem „normalen Stand“ einer Sicherheitsfachkraft hinaus, Kenntnisse und Erfahrungen (10 Jahre als technischer Aufsichtsbeamter) vorhanden, die dem Unternehmer zu Gute kommen.