Auswahl Personal
Bei der Personalauswahl hat der Unternehmer darauf zu achten, wer, gemäß Gefährdungsbeurteilung, welche Arbeiten mit welchen Gefährdungen durchführt. Es ist auf das Sicherheitsbewusstsein, die Gefahreneinschätzung, die Kenntnisse / Erfahrungen zu den Tätigkeiten zu achten. Die rechtliche Grundlage ist u. a. die DGUV Vorschrift 1 § 7 „Befähigung für Tätigkeiten“.
Hierbei ist auch darauf zu achten, welche Kenntnisse zu den einschlägigen Bestimmungen (Vorschriften, Regelwerke, etc.) vorliegen.
Dies ist für den Unternehmer / Vorgesetzen relevant. D.h., der Unternehmer / Vorgesetzte muss die relevanten Bestimmungen für die durchzuführenden Arbeiten kennen!
Je nach Tätigkeit und Vorqualifikation sind Zusatzqualifikationen oder Befähigungsnachweise notwendig. Siehe auch TRBS 1203 „befähigte Person“.
- Wir unterstützen Sie bei der Personalauswahl.
- Im Bereich der Elektrotechnik haben wir besondere Qualifikationsbetrachtungen entwickelt, um eine rechtlich konforme Auswahl treffen zu können.