Auswahl Arbeitsmittel
Bei der Auswahl der technischen Arbeitsmittel (z.B. Leitern, Tritte, Gerüste, Werkzeuge, etc.), Geräte (z.B. elektrische Maschinen) und elektrischen Betriebsmittel (z.B. Lampen, Elektrowerkzeuge) sind u.a. die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten.
Des Weiteren gelten u. a. folgende Rahmenbedingungen:
- bestimmungsgemäßer Gebrauch
- regelmäßige Prüfung (TRBS 1201)
- EG-Konformität (CE-Kennzeichen; ProdSG)
- Wesentliche Veränderung
- Gesamtheit von Maschinen / Anlagen
Hinweis:
Auch für den Eigenbedarf hergestellte Arbeitsmittel sind die Bestimmungen nach ProdSG inkl. einer EG-Konformität zu beachten.