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Arbeitsschutz

Die Maßnahmen zum Arbeitsschutz werden über den staatlichen Arbeitsschutz (Gesetze und Verordnungen), sowie den BG-lichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften – DGUV Vorschrift nn) definiert.

Über das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die unternehmerischen Grundpflichten geregelt. Neben der betrieblichen Organisation zum Arbeitsschutz sind u.a. folgende Grundregeln zu beachten:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisen
  • Auswahl Personal
  • Auswahl Arbeitsmittel
  • Erste Hilfe
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