Arbeitsschutz
Die Maßnahmen zum Arbeitsschutz werden über den staatlichen Arbeitsschutz (Gesetze und Verordnungen), sowie den BG-lichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften – DGUV Vorschrift nn) definiert.
Über das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die unternehmerischen Grundpflichten geregelt. Neben der betrieblichen Organisation zum Arbeitsschutz sind u.a. folgende Grundregeln zu beachten:
- Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisen
- Auswahl Personal
- Auswahl Arbeitsmittel
- Erste Hilfe